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Instandhaltung
& Wartung

Durch regelmäßige Wartungen lassen sich aufwendige Reparaturen und der Stillstand von Anlagen und Pumpen verringern und vermeiden.

Instandhaltungspflicht

Wartungs und Instandhaltungspflichten von Wasser und Abwasseranlagen

Als Besitzer bzw. Betreiber von Gebäuden gibt es sowohl für technische Anlagen in der Trinkwasserversorgung als auch der Abwasserentsorgung eine Instandhaltungspflicht, die in verschiedenen Werken auf nationaler und europäischer Ebene geregelt sind. Die daraus im Einzelnen resultierende Inspektions-, Wartungs und Reparaturverpflichtung kann je nach Gebäudetyp und Nutzung anders zur Anwendung kommen.

Sämtliche Anlagen der Entwässerung innerhalb und außerhalb von Gebäuden müssen gemäß den Vorgaben entsprechend gewartete werd en.

Für Abwasserhebeanlage gilt im Rahmen der EN 12 046 04 folgende Wartungsfrequenzen:

– in gewerblichen Betrieben mindestens alle 3 Monate,
– in vermieteten Mehrfamilienhäusern mindestens alle 6 Monate,
– in privat genutzten Einfamilienhäusern mindestens 1x jährlich.

Neben der DIN EN 12 054 04 greifen hier auch Verordnungen wie z. B. das Energiewirtschaftsgesetz bei elektrischen Anlagen, die Unfallverhütungsvorschriften, der Betriebssicherheitsverordnung und so fort.

Bei Trinkwassersystemen müssen „Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Trinkwasser-Installation“ (wie z. B. Eigentümer, Mieter, Pächter, Bewohner, Arbeitgeber, Immobilienverwaltungen, FM-Unternehmen, GM-Unternehmen) im Rahmen des Gesundheitsschutzes ihren Pflichten nachkommen.

Diese Pflichten werden mit verschiedenen Aspekten im Infektionsschutzgesetz, der Trinkwasservorordnung (TrinkwV), Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV), der
DIN EN 806 5 (anerkannte Regeln der Technik) hervorgehoben.

Während die Inspektion regelmäßig vom Betreiber auf Betriebsfähigkeit selbst geprüft werden kann, muss die Wartung von einem Fachkundigen entsprechend der gesetzlichen und herstellerspezifischen Vorgaben ausgeführt und regelkonform dokumentiert werden.

Bei nicht ordnungsgemäß ausgeführten Inspektionen und Wartungen sowie notwendigen Reparaturen kann dies sowohl für Betreiber (Unternehmen/Eigentümer) als auch verantwortlichen Personen (z. B. Mitarbeiter von Unternehmen) rechtliche Konsequenzen mit Haftungsansprüchen u. a. gemäß BGB und StGB haben. 

Die Nichtausführung und Nichteinhaltung von Wartungsintervallen und Reparaturen kann zusätzlich den Verlust eines Versicherungsschutzes, wie z. B. Gebäudeversicherungen, Havarie-Versicherungen etc., bedeuten.

Die DIN EN 12 056-4 empfiehlt dem Betreiber für die Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen einen Wartungsvertrag mit einem dafür qualifizierten Unternehmen abzuschließen.

Rechtssicher bleiben

Wartungspakete

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Unsere Leistungen

Um sich sicher zu sein, dass sicherheitsrelevante Einrichtungen zuverlässig funktionieren, führt kein Weg an einer regelmäßigen Überprüfung vorbei. Die erforderlichen Daten lassen sich ohne Unterbrechung ermitteln. Die Anlage kann ohne Prozessunterbrechung weiter produzieren.

Ihre Vorteile

In einer optimierten Instandhaltung schlummern ungeahnte Einsparpotenziale. Unsere Netzwerkpartner spüren sie auf. Auf Wunsch erstellen wir einen individuellen auf Ihre Betriebsbedingungen abgestimmten Wartungsplan für Ihre zustandsorientierte Instandhaltung und zukünftige Revisionen. Die Einhaltung aller relevanten Umwelt- und Sicherheitsstandards gehört natürlich zum Standard.

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Wartungsintervalle

Wartung nach Norm

Wartung nach NormWartungsintervallNorm
DruckerhöhungsanlagenjährlichDIN EN 806
Feuerlöschanlagengemäß HerstellerangabenDIN 14462
Abwasserpumpstationen und Hebeanlagen:  
– in EinfamilienhäusernjährlichDIN EN 12056-4
– in MehrfamilienhäusernhalbjährlichDIN EN 12056-4
– in gewerblichen BetriebenvierteljährlichDIN EN 12056-4
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